Mietwohnung & verstopfter Abfluss: Wer zahlt?
Der Klassiker im Streit zwischen Mieter und Vermieter. Hier kommen die klaren Regeln nach österreichischem Recht.
Die Grundregel
In Österreich gilt grob:
- Kleinreparaturen (bis ca. 100–150 €): meist Mieter, wenn die Verstopfung in der Wohnung selbst lag (Siphon, lokale Verstopfung)
- Strangleitungen, Steigleitungen, Hausanschluss: immer Vermieter (allgemeine Teile, Erhaltungspflicht nach §3 MRG)
- Verschulden: Wer es verursacht hat, zahlt. Egal in welchem Bereich.
Was bedeutet das praktisch?
Sie sind Mieter und der Wannenabfluss ist verstopft (Haare/Seife)
Das ist lokal in Ihrer Wohnung. Wenn der Vermieter im Mietvertrag eine „Kleinreparaturklausel" hat (sehr verbreitet), zahlen Sie bis zu der dort genannten Grenze. Bei einer typischen Siphon-Reinigung (~ 200 €) liegt das meist im Mieter-Bereich.
Mehrere Wohnungen sind betroffen, bei Ihnen läuft das WC-Wasser zurück
Das ist ein Strang-Problem. Sie rufen den Vermieter / die Hausverwaltung an, die müssen den Profi schicken und zahlen.
Ihr Kind hat ein Spielzeug ins WC geworfen
Sie als Verursacher zahlen – egal ob lokal oder weiter unten in der Leitung. Ist aber meist über Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt.
Unser Tipp im Notfall
Rufen Sie uns an – wir kommen, lösen das Problem und stellen die Rechnung an die richtige Stelle aus (oder geben Ihnen die Belege für die spätere Klärung). Im Notfall können Sie nicht warten, bis Hausverwaltung und Mieterbund eine Woche lang verhandeln.
Häufige Fragen zu Mietrecht Abfluss
Was, wenn der Vermieter nicht zahlen will?
Wir haben eine Hausverwaltung – soll ich die direkt rufen?
Bekomme ich eine separate Rechnung für die Versicherung?
Wir helfen jetzt – nicht morgen.
24/7 Notdienst in Wien, NÖ und Burgenland. In 30 Min vor Ort.
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