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Rohrverstopfung – zahlt die Haushaltsversicherung?
Wann übernimmt die Haushaltsversicherung die Rohrreinigung – und wann nicht? Klare Antworten und was Sie vom Profi-Einsatz schriftlich brauchen.
Die kurze Antwort
Die klassische Haushaltsversicherung deckt eine reine Rohrverstopfung nicht ab. Sie greift erst, wenn durch die Verstopfung ein Folgeschaden entstanden ist – z. B. Wasseraustritt in die Wohnung, Schäden an Wand, Boden oder Möbeln.
Was die Versicherung typischerweise zahlt
- Wasserschäden in Ihrer Wohnung durch Rückstau oder Rohrbruch
- Folgekosten wie Trocknung, Tapeten, Lackierungen, Bodenbelag
- Beschädigte Möbel und Hausrat
- Erforderliche Suchkosten (z. B. Wand öffnen, um die Schadensstelle zu finden) – aber nur, wenn ein versicherter Schaden vorliegt
Was sie nicht zahlt
- Die Rohrreinigung selbst – das ist Instandhaltung
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Fett dauerhaft in den Abfluss)
- Schäden an Gemeinschaftsleitungen außerhalb Ihrer Wohnung (das ist Hausverwaltung/Eigentümer)
Sonderfall: Eigenheimversicherung
Für Hauseigentümer gibt es Erweiterungen wie „Ableitungsrohr-Versicherung" – die deckt auch Schäden an Abflussleitungen im Erdreich. Lohnt sich besonders bei älteren Liegenschaften mit Steinzeug- oder Gusseisenrohren.
Was Sie von uns für die Versicherung bekommen
- Ausführliche Rechnung mit allen Leistungen einzeln aufgeschlüsselt
- Schadensprotokoll mit Datum, Ort, Ursache
- Auf Wunsch: Rohrkamera-Aufnahme als Beleg für Bruch/Wurzeleinwuchs
- Foto-Dokumentation der Schadensstelle
Häufige Fragen zu Versicherung & Kosten
Mein Nachbar hat einen Rückstauschaden bei mir verursacht. Wer zahlt?
Bei einem Schaden, der von der Allgemeinleitung kommt, ist meist die Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung zuständig. Sprechen Sie uns vor dem Einsatz an – wir helfen bei der korrekten Zuordnung.
Lohnt sich eine separate Rohrbruch-Versicherung?
Für Eigenheimbesitzer mit Altbestand: oft ja. Für Wohnungseigentümer ist die Allgemeinleitung sowieso über die Eigentümergemeinschaft versichert.
Bekomme ich die Rechnung passend für die Versicherung formuliert?
Ja. Wir trennen Reinigung, Schadensbeseitigung und Folgekosten klar – die Versicherung erkennt das problemlos.
Wir helfen jetzt – nicht morgen.
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