Rohrbruch in der Eigentumswohnung – wer zahlt?
Die Trennung zwischen „allgemeinen Teilen\" und „Wohnungseigentum\" entscheidet, wer die Reparatur und Folgeschäden trägt.
Die zentrale Frage: Wo ist der Schaden?
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt es zwei Bereiche:
- Allgemeine Teile: Steigleitungen, Hausanschluss, Sammelkanal, Außenmauern, Dach. Verantwortung: Eigentümergemeinschaft
- Wohnungseigentum: Alles innerhalb Ihrer vier Wände (Wasserhahn, Siphon, individuelle Zuleitung ab der Steigleitung). Verantwortung: Wohnungseigentümer (Sie)
Typische Fall-Beispiele
Steigleitung im Schacht ist undicht
Allgemeiner Teil → Eigentümergemeinschaft zahlt, Hausverwaltung organisiert. Die Eigentümerschafts-Bündelversicherung deckt das oft.
Wasserschaden in Ihrer Wohnung, ausgelöst durch Steigleitungsbruch
Wasserschaden an Wand/Boden ist Ihr Wohnungseigentum → Ihre Haushaltsversicherung. Die kann sich aber bei der Eigentümergemeinschaft regressieren, wenn die Allgemeinleitung schuld war.
Sie haben einen Wasserhahn falsch montiert, der bricht aus, Schaden bei Nachbarn drunter
Ihre Haftpflichtversicherung (Wohnungseigentümerhaftpflicht). Wichtig: Auch der Nachbar kann Ihre Versicherung direkt belangen.
Empfehlung
Prüfen Sie, ob Sie eine erweiterte Wohnungseigentümer-Versicherung haben (deckt auch Schäden an allgemeinen Teilen, die Sie verursachen). Und ob die Eigentümergemeinschaft eine Leitungswasserschaden-Bündelversicherung hat – das ist Standard, aber nicht garantiert.
Häufige Fragen zu Eigentum & Rohrbruch
Brauche ich überhaupt eine eigene Haushaltsversicherung?
Wer beauftragt die Reparatur an einer Steigleitung?
Was ist im Notfall, wenn die Hausverwaltung nicht erreichbar ist?
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