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Abfluss verstopft – wer zahlt?

In Österreich gibt es klare Regeln – wir erklären sie.

Drei Fälle

Sie sind Mieter

Lokale Verstopfung in Ihrer Wohnung (Siphon, Wannenabfluss): meist Mieter (Kleinreparaturklausel). Strangleitung / Hausanschluss: immer Vermieter.

Sie sind Wohnungseigentümer

Ihre Wohnung: Sie selbst. Allgemeine Teile: Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung.

Sie sind Hauseigentümer

Im Haus: Sie. Anschluss zum Sammelkanal: meist Sie, je nach Kommune und Vereinbarung. Im Sammelkanal selbst: die Gemeinde.

Versicherung

Reine Verstopfung: keine Versicherung zahlt. Wasserschäden durch Rückstau: Haushalts- oder Eigenheimversicherung. Siehe auch unsere ausführliche Page Haushaltsversicherung & Rohrverstopfung.

Wir helfen jetzt – nicht morgen.

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