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Abfluss verstopft – wer zahlt?
In Österreich gibt es klare Regeln – wir erklären sie.
Drei Fälle
Sie sind Mieter
Lokale Verstopfung in Ihrer Wohnung (Siphon, Wannenabfluss): meist Mieter (Kleinreparaturklausel). Strangleitung / Hausanschluss: immer Vermieter.
Sie sind Wohnungseigentümer
Ihre Wohnung: Sie selbst. Allgemeine Teile: Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung.
Sie sind Hauseigentümer
Im Haus: Sie. Anschluss zum Sammelkanal: meist Sie, je nach Kommune und Vereinbarung. Im Sammelkanal selbst: die Gemeinde.
Versicherung
Reine Verstopfung: keine Versicherung zahlt. Wasserschäden durch Rückstau: Haushalts- oder Eigenheimversicherung. Siehe auch unsere ausführliche Page Haushaltsversicherung & Rohrverstopfung.
Wir helfen jetzt – nicht morgen.
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